Klinik für Neurologie und Neurologische Frührehabilitation

In der Klinik für Neurologie und Neurologische Frührehabilitation behandeln wir das gesamte Spektrum neurologischer Erkrankungen. Für die Diagnostik stehen uns spezialisierte Untersuchungsmethoden zur Verfügung, die von zertifizierten Ausbildern der jeweiligen Fachgesellschaften geleitet werden (DGKN und DEGUM). Die Behandlungen erfolgen auf Grundlage der neuesten Kenntnisse. Für häufige neurologische Krankheiten stehen uns spezialisierte Komplexbehandlungen zur Verfügung, die in enger Zusammenarbeit zwischen Ärzten, speziell weitergebildeten Pflegekräften, unterschiedlichsten Therapeuten und dem Sozialdienst erfolgen. 

Weiterbildungskonzept

Weiterbildungskonzept

Eine hervorragende Aus- und Weiterbildung bildet die Grundlage für eine bestmögliche medizinische Behandlung. Die regulären Rotationen erfolgen auf den neurologischen Normalstationen, der Stroke Unit und der Zentralen Notaufnahme. Darüber hinaus haben wir regelmäßige Rotationen im Funktionsbereich Elektrophysiologie und neurologischen Ultraschall mit strukturiertem Ausbildungscurricula etabliert. Nach dem 3. Weiterbildungsjahr erfolgt eine 6-monatige Rotation auf die Intensivstation in doppelter Besetzung, d. h. zusätzlich zu einem erfahrenen Intensivmediziner „add on“). Die elektrophysiologische und Ultraschall-Weiterbildung erfolgt durch DGKN- und DEGUM-zertifizierte Ausbilder, so dass die Möglichkeit zum Erwerb von DEGUM- oder DGKN-Zertifikaten besteht.

Logo DGKN
Logo Degum

Behandlungsschwerpunkte

Unsere Klinik ist insbesondere spezialisiert auf die Behandlung von PatientInnen mit Schlaganfall, Bewegungsstörungen, wie der Parkinson-Erkrankung, entzündlichen Erkrankungen des Nervensystems, wie der Multiplen Sklerose, Nerven- und Muskelerkrankungen, Demenzen und Epilepsie.

Sprechstunden und Ambulanz

Unsere Klinik für Neurologie und Neurologische Frührehabilitation bietet Spezialambulanzen für die Behandlung von PatientInnen mit Multipler Sklerose, Epilepsie und neuromuskulären Erkrankungen nach § 116b SGB V auf Zuweisung durch Haus- oder FachärztInnen an.

Für die Terminabsprache der § 116b Ambulanzen wenden Sie sich bitte an die für die Ambulanzen zuständigen Medizinischen Fachangestellten Martina Schmidt und Susann Uhl.

Tel. +49 4821 772-5160

Kontakt

Zentrale Notaufnahme 24h
Sekretariat
Ambulanz
Pflegeteams

Team

Chefarzt

Prof. Dr. med. Chi-un Choe

Leitender Oberarzt

Claus-Peter Schwartkop

Chefarztsekretärin Diana Cordts

Chefarztsekretärin

Diana Cordts

Chefarztsekretärin Miriam Ruesch

Chefarztsekretärin

Miriam Ruesch

Oberärztin Dr. med. Nina-Kristin Domnick

Oberärztin

Dr. med. Nina-Kristin Domnick

Oberärztin

Dr. med. Antje Güldenring

Oberärztin Dr. med. Sandra Köcke

Oberärztin

Dr. med. Sandra Köcke

Oberärztin Tina Melderis

Oberärztin

Tina Melderis

Oberärztin Dr. med. Inken Piel

Oberärztin

Dr. med. Inken Piehl

Pflegedirektor Niklas Jeurissen

Pflegedirektor

Niklas Jeurissen

Wissenswertes

Parkinson-Komplexbehandlung

Parkinson-Komplexbehandlung

Liebe PatientInnen,

bei Ihnen bestehen Einschränkungen durch Ihre Parkinson-Erkrankung, die eine optimierte Diagnostik und Therapie erfordern.

In der Klinik für Neurologie und Neurologische Frührehabilitation des Klinikums Itzehoe bieten wir Ihnen die Möglichkeit, gemeinsam diese Beschwerden anzugehen. Hierfür arbeiten wir in einem multiprofessionellen Team bestehend aus erfahrenen neurologischen Ärzten, besonders geschultem Pflegefachpersonal und spezialisierten Therapeuten für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Neuropsychologie und Musiktherapie.

Ziel unserer Parkinson-Komplexbehandlung ist dabei nicht nur eine Verbesserung der Beweglichkeit, sondern auch nicht-motorischer Beschwerden, wie z. B. Gedächtnis- und Schlafstörungen, Depressionen, Halluzinationen und Blasenentleerungsstörungen.

Ihr Team der Parkinson-Komplexbehandlung
 

Behandlungskonzept

Für die Parkinson-Komplexbehandlung werden wir für Sie individuell ein spezielles Behandlungskonzept erarbeiten und gemeinsam mit Ihnen umsetzen. Die Therapien zielen insbesondere auf eine Verbesserung des Gehens und der Beweglichkeit ab. Häufig bestehen jedoch auch Beschwerden, die das Gedächtnis, die Stimmung, den Schlaf, die Blase oder die Psyche betreffen, für die wir auch Therapien anbieten. Im Fokus stehen jedoch nicht nur medikamentöse Behandlungsansätze, sondern vor allem individualisierte Therapiekonzepte für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Neuropsychologie und Musiktherapie. Insgesamt erfolgen mehr als 7,5 Stunden Therapien pro Woche. Zusätzlich zu den täglichen Visiten werden wir in unserem spezialisierten Team der Parkinson-Komplexbehandlung wöchentlich Behandlungskonzepte ausarbeiten und mit Ihnen zusammen umsetzen.

 

Behandlungsdauer

Die gesamte Behandlung erstreckt sich über einen Zeitraum von 2 bis 3 Wochen.

 

Ärztliches Behandlungsteam

Die Leitung der Parkinson-Komplexbehandlung erfolgt durch einen Facharzt für Neurologie. Das ärztliche Team der Parkinson-Komplexbehandlung weist eine langjährige Erfahrung und Expertise in der Behandlung von Parkinson-Patienten auf. In den täglichen Visiten erfolgt eine klinische Evaluation, wenn erforderlich apparative Zusatzdiagnostik und eine individualisierte Anpassung Ihrer Parkinson-Medikamente.

 

Pflegefachkräfte

Das besonders geschulte Pflegefachpersonal wird während des stationären Aufenthaltes Ihre persönlichen Ressourcen und Möglichkeiten durch aktivierende Pflege fördern. Darüber hinaus werden Sie und Ihre Angehörigen bezüglich pflegerischer Maßnahmen zu Hause beraten und geschult.

 

Physiotherapie

Die physiotherapeutischen Übungen sollen zu einer Verbesserung Ihrer Beweglichkeit und Haltung, Kraft und Ausdauer, des Gleichgewichts und Gehfähigkeit führen. Dadurch können alltagsrelevante Aktivitäten erhalten und verbessert werden. Das Übungsprogramm wird auf Ihren persönlichen Bedarf abgestimmt. 

 

Ergotherapie

Ziel der Ergotherapie ist eine Förderung in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit. Die Handlungsfähigkeit im Alltag soll geschult und verbessert werden. Dazu zählen ebenfalls Körperwahrnehmung, Fein- und Grobmotorik, Gedächtnisprozesse aber auch Hilfsmittelberatung und Erprobung.

 

Logopädie

Die logopädische Therapie fördert die Stimmqualität, beinhaltet Artikulationsübungen, Maßnahmen zur Verbesserungen bei Schluckbeeinträchtigung und Beratung zum Umgang im Alltag. Unsere Therapeuten sind in der Behandlung wie dem Lee-Silverman-Voice-Treatment (LSVT©) von Parkinson-Patienten zertifiziert.

 

Sporttherapie

Ihr individuelles Programm greift auch im Bereich der Sporttherapie. Hier wird die Beweglichkeit, Kraft und Ausdauer in Kleingruppen durch Training an Geräten unterstützt. 

 

Physikalische Therapie

Lymphdrainage und Massage haben einen positiven Effekt auf eingeschränkte Bewegungsabläufe von Parkinson-Patienten.

 

Musiktherapie

Bei der Musiktherapie verbessern Tanzen und rhythmische Übungen das Körpergefühl und die Bewegungsabläufe. Musik kann jedoch auch das Gedächtnis und die Aufmerksamkeit 
fördern und hat die Fähigkeit, zu entspannen und die Stimmung positiv zu beeinflussen.

 

Anmeldung

Tel. +49 4821 772-5101
E-Mail

Bitte bringen Sie für die Therapien mit:

  • Badebekleidung
  • Trainingsbekleidung und Turnschuhe
  • Duschhandtücher
Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV)

Wissenswertes zur Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) - PatientInneninformation:

Epilepsie - PatientInneninformation

Epilepsie - PatientInneninformation

Liebe Patientin, lieber Patient,

um die Behandlung und Therapie unserer PatientInnen mit zerebralen Anfallsleiden (Epilepsie) kontinuierlich zu verbessern, gibt es die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV). Dieses Angebot möchten wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen:

Worum geht es in der ASV? 
Die Behandlung Ihrer Erkrankung setzt Spezialkenntnisse und besondere Qualifikationen voraus. Hierzu bedarf es einer engen Kooperation zwischen Fachleuten unterschiedlicher Disziplinen. In der ASV schließen sich ÄrztInnen zu Teams zusammen und stimmen Ihre Behandlung eng miteinander ab. Auch Beschwerden, die in direktem Zusammenhang mit Epilepsie stehen (Therapienebenwirkungen, Komplikationen und akute unerwünschte Behandlungsfolgen), werden dort behandelt. Eine darüberhinausgehende medizinische Versorgung erfolgt außerhalb der ASV in den gewohnten Strukturen.

Unser ASV-Team
Prof. Dr. med. Chi-un Choe, Chefarzt der Klinik für Neurologie und Neurologische Frührehabilitation, hat die Stelle des Teamleiters inne.

Unser Kernteam setzt sich aus ÄrztInnen unterschiedlicher Fachdisziplinen zusammen. Zusätzlich gibt es weitere FachärztInnen und PsychotherapeutInnen, die bei medizinischer Notwendigkeit jederzeit zu Ihrer Behandlung hinzugezogen werden können. Des Weiteren arbeitet das ASV-Team eng mit Gesundheitsfachdisziplinen und weiteren Einrichtungen wie Sozialdiensten, Physiotherapie und ambulanten Pflegediensten zusammen. Alle Teammitglieder sind nachweislich für die Behandlung Ihrer Erkrankung besonders qualifiziert und haben bereits viele PatientInnen mit dem gleichen Krankheitsbild behandelt. Sie stimmen sich im Rahmen gemeinsamer Tumorkonferenzen über Ihre Behandlung ab und führen mindestens zweimal jährlich gemeinsame qualitätsorientierte Konferenzen durch.

Sprechen Sie uns für nähere Informationen zu Ihrem behandelnden ASV-Team gern an.

Wie funktioniert die ASV? 
Für die medizinische Versorgung in der ASV ist in der Regel eine Überweisung notwendig. Eine ASV kann zudem von einer/einem KrankenhausärztIn am Ende eines Krankenhausaufenthaltes veranlasst werden. Ihr/e erste/r AnsprechpartnerIn ist ein/e ÄrztIn des Kernteams. Diese/r koordiniert Ihre Behandlung und sorgt für eine fachübergreifende Abstimmung der Team- mitglieder. Zudem stellt diese/r sicher, dass Ihr/e HausärztIn über die Versorgung in Kenntnis gesetzt und über den Verlauf informiert wird. In die Entscheidungsfindung zu den einzelnen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen werden Sie umfassend eingebunden.

Ihre Teilnahme an der ASV ist freiwillig, bedarf keiner Einwilligung und wird von Ihrer Krankenversicherung getragen.

Worin liegt Ihr Vorteil in der ASV?
Wir bieten Ihnen eine qualitativ hochwertige Diagnostik und Therapie an. Die Betreuung erfolgt durch ein Team von hoch-spezialisierten ExpertInnen, speziell zugeschnitten auf Ihre Erkrankung. Wir stimmen uns bei Bedarf über die individuelle Behandlung ab und stellen sicher, dass alle erforderlichen Untersuchungen und Behandlungen verfügbar sind. Bei Komplikationen und Notfällen steht Ihnen unser Team mit Rat und Tat zur Seite.

Bin ich dazu verpflichtet ausschließlich durch ÄrztInnen des ASV-Teams behandelt zu werden?
Es gilt unverändert die Möglichkeit der freien Arztwahl. Sie können sich selbstverständlich auch weiterhin an die ÄrztInnen Ihres Vertrauens wenden.

Wie lange dauert die Behandlung in der ASV? 
Das ist sehr unterschiedlich und hängt von der Art der Erkrankung und der notwendigen Therapie ab. Sie können sich jederzeit dafür entscheiden, Ihre Behandlung außerhalb der ASV in den gewohnten Strukturen der üblichen fachärztlichen Versorgung fortzuführen.  

Entstehen mir zusätzliche Kosten durch die ASV?
Im Rahmen der ASV entstehen Ihnen lediglich Kosten für die Zuzahlung von Arzneimitteln. Grundsätzlich leisten Sie Zuzahlungen in Höhe von 10 % , mindestens jedoch 5,- Euro und höchstens 10,- Euro. Es sind jedoch nicht mehr als die jeweiligen Kosten des Mittels zu entrichten. Es sind Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres bis zur Belastungsgrenze von 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens zu leisten. Bei Erreichen dieser Belastungsgrenze wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, um einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung zu stellen.

Sind die Voraussetzungen für eine chronische Krankheit gegeben (Behandlung mittels Arznei- oder Heil- und Hilfsmittel einmal im Quartal, länger als ein Jahr), beträgt die Belastungsgrenze nur 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens. Ihr betreuender Arzt stellt Ihnen gern eine entsprechende Bescheinigung aus.

Darüber hinaus möchten wir Sie in diesem Zuge gesondert darauf hinweisen, dass die im Rahmen Ihrer Behandlung eingesetzten Arzneimittel, z. B. Zytostatika über die Krankenhausapotheke der Städtischen Krankenhaus Kiel GmbH (SKK) bezogen werden. Hierfür werden der SKK neben der zu verabreichenden Medikation auch Ihre Patientenstammdaten, wie Name, Vorname, Geburtstag, Anschrift, Telefonnummer, Krankenversichertennummer und Versichertenstatus übermittelt. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben, die Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen können. Die SKK hat die Abrechnung der Zuzahlungsbeträge an ein Abrechnungszentrum übertragen. Hierfür ist Ihre schriftliche Einwilligung erforderlich, zu dessen Zwecke Sie eine gesonderte Einverständniserklärung von uns erhalten.

Multiple Sklerose - PatientInneninformation

Multiple Sklerose - PatientInneninformation

Liebe Patientin, lieber Patient,

um die Behandlung und Therapie unserer PatientInnen mit Multiple Sklerose kontinuierlich zu verbessern, gibt es die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV). Dieses Angebot möchten wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen:

Worum geht es in der ASV? 
Die Behandlung Ihrer Erkrankung setzt Spezialkenntnisse und besondere Qualifikationen voraus. Hierzu bedarf es einer engen Zusammenarbeit zwischen Fachleuten unterschiedlicher Disziplinen. In der ASV schließen sich ÄrztInnen zu Teams zusammen und stimmen Ihre Behandlung eng miteinander ab. Auch Beschwerden, die in direktem Zusammenhang mit Multiple Sklerose stehen (Therapienebenwirkungen, Komplikationen und akute unerwünschte Behandlungsfolgen), werden dort behandelt. Eine darüberhinausgehende medizinische Versorgung erfolgt außerhalb der ASV in den gewohnten Strukturen.

Unser ASV-Team
Unser Kernteam setzt sich aus ÄrztInnen unterschiedlicher Fachdisziplinen zusammen. Zusätzlich gibt es weitere FachärztInnen und PsychotherapeutInnen, die bei medizinischer Notwendigkeit jederzeit zu Ihrer Behandlung hinzugezogen werden können. Des Weiteren arbeitet das ASV-Team eng mit Gesundheitsfachdisziplinen und weiteren Einrichtungen wie Sozialdiensten, Physiotherapie und ambulanten Pflegediensten zusammen. Alle Teammitglieder sind nachweislich für die Behandlung Ihrer Erkrankung besonders qualifiziert und haben bereits viele PatientInnen mit dem gleichen Krankheitsbild behandelt. Sie stimmen sich im Rahmen gemeinsamer Tumorkonferenzen über Ihre Behandlung ab und führen mindestens zweimal jährlich gemeinsame qualitätsorientierte Konferenzen durch.

Sprechen Sie uns für nähere Informationen zu Ihrem behandelnden ASV-Team gern an.

Wie funktioniert die ASV? 
Für die medizinische Versorgung in der ASV ist in der Regel eine Überweisung notwendig. Eine ASV kann zudem von einer/einem KrankenhausärztIn am Ende eines Krankenhausaufenthaltes veranlasst werden. Ihr/e erste/r AnsprechpartnerIn ist ein/e ÄrztIn des Kernteams. Diese/r koordiniert Ihre Behandlung und sorgt für eine fachübergreifende Abstimmung der Teammitglieder. Zudem stellt diese/r sicher, dass Ihr/e HausärztIn über die Versorgung in Kenntnis gesetzt und über den Verlauf informiert wird. In die Entscheidungsfindung zu den einzelnen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen werden Sie umfassend eingebunden.

Ihre Teilnahme an der ASV ist freiwillig, bedarf keiner Einwilligung und wird von Ihrer Krankenversicherung getragen.

Worin liegt Ihr Vorteil in der ASV?
Wir bieten Ihnen eine qualitativ hochwertige Diagnostik und Therapie an. Die Betreuung erfolgt durch ein Team von hoch-spezialisierten ExpertInnen, speziell zugeschnitten auf Ihre Erkrankung. Wir stimmen uns bei Bedarf über die individuelle Behandlung ab und stellen sicher, dass alle erforderlichen Untersuchungen und Behandlungen verfügbar sind. Bei Komplikationen und Notfällen steht Ihnen unser Team mit Rat und Tat zur Seite.

Bin ich dazu verpflichtet ausschließlich durch ÄrztInnen des ASV-Teams behandelt zu werden?
Es gilt unverändert die Möglichkeit der freien Arztwahl. Sie können sich selbstverständlich auch weiterhin an die ÄrztInnen Ihres Vertrauens wenden

Wie lange dauert die Behandlung in der ASV? 
Das ist sehr unterschiedlich und hängt von der Art der Erkrankung und der notwendigen Therapie ab. Sie können sich jederzeit dafür entscheiden, Ihre Behandlung außerhalb der ASV in den gewohnten Strukturen der üblichen fachärztlichen Versorgung fortzuführen.

Entstehen mir zusätzliche Kosten durch die ASV?
Im Rahmen der ASV entstehen Ihnen lediglich Kosten für die Zuzahlung von Arzneimitteln. Grundsätzlich leisten Sie Zuzahlungen in Höhe von 10 % , mindestens jedoch 5,- Euro und höchstens 10,- Euro. Es sind jedoch nicht mehr als die jeweiligen Kosten des Mittels zu entrichten. Es sind Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres bis zur Belastungsgrenze von 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens zu leisten. Bei Erreichen dieser Belastungsgrenze wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, um einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung zu stellen.

Sind die Voraussetzungen für eine chronische Krankheit gegeben (Behandlung mittels Arznei- oder Heil- und Hilfsmittel einmal im Quartal, länger als ein Jahr), beträgt die Belastungsgrenze nur 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens. Ihr betreuender Arzt stellt Ihnen gern eine entsprechende Bescheinigung aus.

Darüber hinaus möchten wir Sie in diesem Zuge gesondert darauf hinweisen, dass die im Rahmen Ihrer Behandlung eingesetzten Arzneimittel, z. B. Zytostatika über die Krankenhausapotheke der Städtischen Krankenhaus Kiel GmbH (SKK) bezogen werden. Hierfür werden der SKK neben der zu verabreichenden Medikation auch Ihre Patientenstammdaten, wie Name, Vorname, Geburtstag, Anschrift, Telefonnummer, Krankenversichertennummer und Versichertenstatus übermittelt. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben, die Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen können. Die SKK hat die Abrechnung der Zuzahlungsbeträge an ein Abrechnungszentrum übertragen. Hierfür ist Ihre schriftliche Einwilligung erforderlich, zu dessen Zwecke Sie eine gesonderte Einverständniserklärung von uns erhalten.

                                         

Neuromuskuläre Erkrankungen - PatientInneninformation

Neuromuskuläre Erkrankungen - PatientInneninformation

Liebe Patientin, lieber Patient,

um die Behandlung und Therapie unserer PatientInnen mit neuromuskulären Erkrankungen kontinuierlich zu verbessern, gibt es die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV). Dieses Angebot möchten wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen:

Worum geht es in der ASV? 
Die Behandlung Ihrer Erkrankung setzt Spezialkenntnisse und besondere Qualifikationen voraus. Hierzu bedarf es einer engen Kooperation zwischen Fachleuten unterschiedlicher Disziplinen. In der ASV schließen sich ÄrztInnen zu Teams zusammen und stimmen Ihre Behandlung eng miteinander ab. Auch Beschwerden, die in direktem Zusammenhang mit neuromuskulären Erkrankungen stehen (Therapienebenwirkungen, Komplikationen und akute unerwünschte Behandlungsfolgen), werden dort behandelt. Eine darüberhinausgehende medizinische Versorgung erfolgt außerhalb der ASV in den gewohnten Strukturen. 

Unser ASV-Team
Prof. Dr. med. Chi-un Choe, Chefarzt der Klinik für Neurologie und Neurologische Frührehabilitation. hat die Stelle des Teamleiters inne.

Unser Kernteam setzt sich aus ÄrztInnen unterschiedlicher Fachdisziplinen zusammen. Zusätzlich gibt es weitere FachärztInnen und PsychotherapeutInnen, die bei medizinischer Notwendigkeit jederzeit zu Ihrer Behandlung hinzugezogen werden können. Des Weiteren arbeitet das ASV-Team eng mit Gesundheitsfachdisziplinen und weiteren Einrichtungen wie Sozialdiensten, Physiotherapie und ambulanten Pflegediensten zusammen. Alle Teammitglieder sind nachweislich für die Behandlung Ihrer Erkrankung besonders qualifiziert und haben bereits viele PatientInnen mit dem gleichen Krankheitsbild behandelt. Sie stimmen sich im Rahmen gemeinsamer Tumorkonferenzen über Ihre Behandlung ab und führen mindestens zweimal jährlich gemeinsame qualitätsorientierte Konferenzen durch.

Sprechen Sie uns für nähere Informationen zu Ihrem behandelnden ASV-Team gern an.

Wie funktioniert die ASV? 
Für die medizinische Versorgung in der ASV ist in der Regel eine Überweisung notwendig. Eine ASV kann zudem von einer/einem KrankenhausärztIn am Ende eines Krankenhausaufenthaltes veranlasst werden. Ihr/e erste/r AnsprechpartnerIn ist ein/e ÄrztIn des Kernteams. Diese/r koordiniert Ihre Behandlung und sorgt für eine fachübergreifende Abstimmung der Teammitglieder. Zudem stellt diese/r sicher, dass Ihr/e HausärztIn über die Versorgung in Kenntnis gesetzt und über den Verlauf informiert wird. In die Entscheidungsfindung zu den einzelnen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen werden Sie umfassend eingebunden.

Ihre Teilnahme an der ASV ist freiwillig, bedarf keiner Einwilligung und wird von Ihrer Krankenversicherung getragen.

Worin liegt Ihr Vorteil in der ASV?
Wir bieten Ihnen eine qualitativ hochwertige Diagnostik und Therapie an. Die Betreuung erfolgt durch ein Team von hoch-spezialisierten ExpertInnen, speziell zugeschnitten auf Ihre Erkrankung. Wir stimmen uns bei Bedarf über die individuelle Behandlung ab und stellen sicher, dass alle erforderlichen Untersuchungen und Behandlungen verfügbar sind. Bei Komplikationen und Notfällen steht Ihnen unser Team mit Rat und Tat zur Seite.

Bin ich dazu verpflichtet ausschließlich durch ÄrztInnen des ASV-Teams behandelt zu werden?
Es gilt unverändert die Möglichkeit der freien Arztwahl. Sie können sich selbstverständlich auch weiterhin an die ÄrztInnen Ihres Vertrauens wenden

Wie lange dauert die Behandlung in der ASV? 
Das ist sehr unterschiedlich und hängt von der Art der Erkrankung und der notwendigen Therapie ab. Sie können sich jederzeit dafür entscheiden, Ihre Behandlung außerhalb der ASV in den gewohnten Strukturen der üblichen fachärztlichen Versorgung fortzuführen.

Entstehen mir zusätzliche Kosten durch die ASV?
Im Rahmen der ASV entstehen Ihnen lediglich Kosten für die Zuzahlung von Arzneimitteln. Grundsätzlich leisten Sie Zuzahlungen in Höhe von 10 % , mindestens jedoch 5,- Euro und höchstens 10,- Euro. Es sind jedoch nicht mehr als die jeweiligen Kosten des Mittels zu entrichten. Es sind Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres bis zur Belastungsgrenze von 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens zu leisten. Bei Erreichen dieser Belastungsgrenze wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, um einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung zu stellen.

Sind die Voraussetzungen für eine chronische Krankheit gegeben (Behandlung mittels Arznei- oder Heil- und Hilfsmittel einmal im Quartal, länger als ein Jahr), beträgt die Belastungsgrenze nur 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens. Ihr betreuender Arzt stellt Ihnen gern eine entsprechende Bescheinigung aus.

Darüber hinaus möchten wir Sie in diesem Zuge gesondert darauf hinweisen, dass die im Rahmen Ihrer Behandlung eingesetzten Arzneimittel, z. B. Zytostatika über die Krankenhausapotheke der Städtischen Krankenhaus Kiel GmbH (SKK) bezogen werden. Hierfür werden der SKK neben der zu verabreichenden Medikation auch Ihre Patientenstammdaten, wie Name, Vorname, Geburtstag, Anschrift, Telefonnummer, Krankenversichertennummer und Versichertenstatus übermittelt. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben, die Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen können. Die SKK hat die Abrechnung der Zuzahlungsbeträge an ein Abrechnungszentrum übertragen. Hierfür ist Ihre schriftliche Einwilligung erforderlich, zu dessen Zwecke Sie eine gesonderte Einverständniserklärung von uns erhalten.